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ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
2321-A/58
Den Haag, am 30. Mai 1958.
Exzellenz,
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, dass die österreichische Bundesregierung, von dem Wunsche geleitet, den Reiseverkehr zwischen Oesterreich und den Niederlanden zu erleichtern, bereit ist, mit der Königlich-Niederländischen Regierung ein Abkommen über die Aufhebung des Passzwanges abzuschliessen, das wie folgt lautet:
Der Staat, dessen Behörden einen der in den Artikeln 1 und 2 erwähnten Ausweise ausgestellt haben, wird den Inhaber eines dieser Ausweise formlos auf sein Gebiet übernehmen, selbst wenn die Staatsangehörigkeit bestritten werden sollte.