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ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
2321-A/58
Den Haag, am 30. Mai 1958.
Exzellenz,
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, dass die österreichische Bundesregierung, von dem Wunsche geleitet, den Reiseverkehr zwischen Oesterreich und den Niederlanden zu erleichtern, bereit ist, mit der Königlich-Niederländischen Regierung ein Abkommen über die Aufhebung des Passzwanges abzuschliessen, das wie folgt lautet:
Niederländische Staatsangehörige können mit einem gültigen oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufenen Reisepass oder mit einer gültigen oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufenen Touristenkarte ohne Sichtvermerk an allen amtlich zugelassenen Grenzübergangsstellen in das Gebiet der Republik Oesterreich einreisen und von dort ausreisen.
Kinder unter 16 Jahren, die die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen und in einem niederländischen Reisepass oder in einer niederländischen Touristenkarte eingetragen sind, benötigen für den Grenzübertritt keinen besonderen Ausweis, wenn sie in Begleitung des Ausweisinhabers reisen.